Senkung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf den Balearen. Leider nicht für Nachkommen von Ferienhausbesitzern

Zum 01. Januar 2007 ist für die Balearen das Gesetz 22/2006, vom 19. Dezember über die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Kraft getreten.

Danach werden Erbschaften von Kindern, zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften, sowie zwischen Großeltern und Enkeln mit einem festen Steuersatz von maximal 1% besteuert.

Schenkungen jeglicher Güter von Eltern an Kinder, zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebensgemeinschaften, sowie zwischen Großeltern und Enkeln mit einem festen Steuersatz von maximal 7% besteuert.

Damit hat die Regierung der Balearen innerhalb ihrer von der spanischen Zentralregierung zugewiesenen Kompetenzen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebliche Steuersenkungen geschaffen. Diese Steuersenkungen betreffen leider nicht Gebietsfremde Steuerpflichtige, die eine Ferienimmobilie auf Mallorca haben. Denn die Gesetzgebungskompetenz  sowie die Steuereinnahmen für nicht Residente steht in dieser Materie weiterhin der Zentralregierung in Madrid zu. Deshalb sind die Steuererklärungen über Erbschaften und Schenkungen zwischen nicht Residenten auch dem zentralen Finanzamt in Madrid vorzulegen und nicht bei der regionalen Delegation in Palma. Damit ist für nicht Residente weiterhin das nationale Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer aus dem Jahr 1987 anzuwenden. Die Steuersätze liegen zwischen 7,65 und 34,00 Prozent.  Jedoch kann die höhere Steuer mit dem nationalen Steuersatz  auch eine in Spanien residente Personen treffen, wenn Sie nicht zuvor eine Mindestzeit ihren Wohnsitz auf den Balearen hatte und ein anderes regionales Steuerrecht ebenfalls keine Anwendung findet.

Das Steuerrecht über Erbschaften und Schenkungen in Spanien ist aufgrund der regional unterschiedlichen Steuersätze und der damit verbundenen Normenvielfalt sehr kompliziert und bedarf in jedem Fall einer genauen Analyse. Dies gilt nicht nur für Residente. Insbesondere auch nicht Residente sollten aufgrund der hohen Steuersätze frühzeitig an eine Regelung der Vermögensnachfolge denken und rechtzeitig Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Palma de Mallorca, den 11. Januar 2007
Volker Borges
Rechtsanwalt / Abogado Inscrito

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