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Spanien Erbrecht - Die Erbfolge nach deutschem Recht

Bei einer Erbschaft von deutschen Erblassern in Spanien findet grundsätzlich deutsches Erbrecht Anwendung.

Die gesetzliche Erbfolge und die jeweiligen Erbquoten in Deutschland stehen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Güterstand des Erblassers.
Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Daneben besteht die Möglichkeit der Vereinbarung der Gütertrennung.

 

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