Kurzüberblick Vermögensteuer und Einkommensteuer 2021 für nicht residente Immobilieneigentümer in Spanien

 

Vermögensteuer / Impuesto sobre el Patrimonio:

Nachdem die Vermögensteuer fast 10 Jahre lang "vorübergehend" wieder eingeführt wurde, ist sie nun definitiv da und bleibt.

Eine Ausnahme gibt es natürlich. Nach einem aktuellen Urteil des obersten Gerichsthofes der Balearen (Rechtssache 245/2019) kann Spanien keine Vermögensteuer für spanische Immobilien fordern, wenn die Immobilie indirekt über eine ausländische Gesellschaft gehalten wird und der Gesellschafter nicht in Spanien ansässig ist. Nach Auffassung des Gerichts findet keine Besteuerung statt, da die spanische Vermögensteuer nur Güter und Rechte, die in Spanien belegen sind oder ausgeübt werden können. Im vorliegenden Fall waren die Gesellschafter in Deutschland ansässig und waren Gesellschafter einer Gesellschaft in Deutschland, welche wiederum Gesellschafter einer spanischen GmbH (SL) war und letztere eine Immobilie besaß. .

Ob die Freude lange währt ist fraglich. Seit geraumer Zeit wird eine Steuerreform diskutiert. Wer eine immobilie direkt über eine spanische SL hält, für den git dieses Urteil übrigens nicht.

Nicht Residente / Gebietsfremde dürfen wählen, ob sie nach den Steuersätzen der autonomen Region oder denen des zentralen Vermögensteuer Gesetzes besteuert werden möchten. Letzteres gewährt einen Freibetrag von 700.000,-€. Die Steuersätze bleiben unverändert und steigen abhängig vom netto Vermögen progressiv von 0,2 auf bis zu 2,55 Prozent.  Auf den Balearen ist der regionale Steuertarif teurer, sodaß man hier besser den zentralen Tarif wählt.

Zur Abgabe verpflichtet ist jeder Eigentümer, dessen Vermögen am 31.12. nach Abzug von Verbindlichkeiten für den Erwerb ein positives Vermögen aufweist und deshalb Steuern zu zahlen sind. Bemessungsgrundlage ist der höhere von den folgenden 3 Werten:  Anschaffungswert, Katasterwert, von der Verwaltung festgesetzter Wert.

Beispiel:

Kaufpreis 1.500.000,00 €
Hypothekendarlehen -131.500,25 €
:Freibetrag - 700.000,00 €
Besteuerungsgrundlage 668.499,75 €
   
Vermögenssteuer 2.506,86 €

Schulden sind grundsätzlich abzugsfähig, wenn Sie zum Erwerb des Vermögens aufgenommen wurden.

Einkommensteuer für Gebietsfremde / Impuesto sobre la Renta de No Residentes

Die jährlich zu entrichtende Einkommensteuer auf die eigengenutzte Immobilie als Zweitwohnsitz berechnet sich durch Anwendung eines Koeffizienten auf den Katasterwert. Diese Bemessungsgrundlage wird mit 19% besteuert.

Der Koeffizient liegt bei 1,1%, wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren aktualisiert wurde. 100.000 € Katasterwert kosten also 209 € Einkommensteuer für Eigennutzung

Ist die Anpassung des Katasterwertes länger als 10 Jahre her, dann steigt der Koeffizient auf 2,0%. In diesem Fall steigt die Steuerlast auf 380 €.

Diese Regel gilt übigens nicht für ausländische Gesellschaften, die Eigentümerin einer Immobilie in Spanien ist. Hier ist die Miete anzugeben und es gelten ggfs. die Bestimmungen für verbundene Geschäfte.

Es ist bereits vorgekommen, daß das zentrale Finanzamt Steuerverfahren wegen nicht erklärter Vermögens- und Einkommensteuer auf eigengenutzte Immobilien bei Gebietsfremden einleitet. Es kann also nur empfohlen werden, die jährlichen Steuern zu erklären und zu zahlen.

Allein mit der Zahlung der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI) an die Gemeinde ist es nicht getan.

Volker Borges
Rechtsanwalt & Abogado Inscrito
Mallorca, 01.04.2021
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